Hochkonjunktur herrscht in den närrischen Zentren. Erst am 5. März ist Aschermittwoch. Bis dahin führt die Polizei erfahrungsgemäß besonders viele Alkoholkontrollen durch. Nach Einschätzung des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) verlieren dabei wieder tausende Autofahrer ihren Führerschein, weil sie zu tief ins Glas geschaut haben. Daher rät der KS, das Auto zu Hause zu lassen, wenn es zum Feiern geht. Bei jedem vierten Unfall mit Todesfolge ist Alkohol im Spiel. Grund genug, auf Bus, Bahn oder Taxi zu setzen oder sich von einem Nüchternen fahren zu lassen.
Übrigens gilt für Fahranfänger in der Probezeit sowie für Personen bis 21 Jahre eine Null-Promille-Grenze. Bereits ab 0,3 Promille geht die Polizei von einer „relativen Fahruntüchtigkeit“ aus. Auffälliges Fahrverhalten kann als Straftat angesehen werden. Wer zum ersten Mal die der 0,5-Promille-Grenze überschreitet, zahlt satte 500 Euro, bekommt einen Monat Fahrverbot sowie vier Punkte in Flensburg. Das zweite Mal kostet 1.000 Euro und drei Monate Führerscheinentzug. Bei einem Alkohol-bedingten Unfall kann es noch teurer werden. Die Versicherungen entschädigen zwar die Opfer, können aber beim Alkohol-Sünder Regressansprüche geltend machen. Auch der Beifahrer bekommt nur einen Teil seines Schadens ersetzt, wenn er von der Fahruntüchtigkeit des Fahrers wusste.
In diesem Zusammenhang wies der KS darauf hin, dass weder Tricks, wie Koffein oder Vitamine, etwas gegen den Alkoholpegel bewirken können. Nur der Körper selbst baut Alkohol ab, im Schnitt 0,1 Promille pro Stunde. Wer also gegen Mitternacht mit 1,5 Promille ins Bett gegangen ist, hat selbst um 10 Uhr am nächsten Morgen, noch 0,5 Promille Restalkohol im Blut und ist fahruntauglich.
Quelle (dpp)