Geschieht ein Unfall, gibt es eigentlich nur eine richtige Reaktion: Erste Hilfe leisten. Viele haben allerdings Angst, dabei etwas falsch zu machen. Doch für jeden Bürger ist es Pflicht, bei einem Unfall oder in einer Notsituation zu helfen. „Sonst gilt die Untätigkeit als unterlassene Hilfeleistung“, ergänzt die D.A.S. Juristin mit Blick auf das Strafgesetzbuch (§ 323c StGB). Als Folge drohen eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Das Gesetz betont aber auch, dass der Helfer sich nicht selbst in eine erhebliche Gefahr bringen muss. Wird beispielsweise eine Person von einer ganzen Gruppe angegriffen, muss ein Einzelner nicht körperlich dazwischen gehen – es kann aber durchaus ein Notruf per Handy von ihm erwartet werden.
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Quelle: (dpp-AutoReporter)