Die USA waren auch 2013 wieder mit Abstand das beliebteste Fernreiseziel der Deutschen. Kanada gehörte ebenso mit zu den Favoriten. Aber ein solcher Urlaub kann für Reisende schnell zur finanziellen Herausforderung werden, wenn sie plötzlich erkranken oder verunglücken. „In den meisten Gebieten der USA ist die medizinische Versorgung zwar ausgezeichnet“, weiß Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV (Europäische Reiseversicherung). Doch die Behandlungskosten sind nirgendwo auf der Welt so hoch wie in den USA und Kanada. Dafür gibt es verschiedene Gründe, wie die ERV Reiseexpertin erklärt: „Zum einen sind hier die Forschungs- und Entwicklungskosten für medizinische Geräte und auch für Arzneien extrem hoch.
Der Hintergrund: Bei erfolgloser Behandlung können Patienten nach amerikanischem Recht sehr hohe Entschädigungsleistungen einklagen.“ Auch die dort praktizierenden Ärzte müssen sich deshalb mit einer entsprechend kostspieligen Berufshaftpflicht absichern. Und schließlich dürfen die dortigen Ärzte und Krankenhäuser Behandlungen individuell berechnen. So ist es zum Beispiel möglich, dass Ärzte für eine Spritze gegen Hexenschuss Kosten von 500 Dollar in Rechnung stellen. Muss der Reisende aus dringend notwendigen Gründen gar die Notfallambulanz eines Krankenhauses aufsuchen, kann das durchaus mit 1.500 Dollar zu Buche schlagen.
Und: Bei ambulanten Fällen verlangen Ärzte grundsätzlich Vorkasse. „Wer davon ausgeht, dass die gesetzliche Krankenkasse in Deutschland diese Kosten übernimmt, erlebt nach der Heimkehr eine böse Überraschung“, warnt Birgit Dreyer. Denn: Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können ihre Rechnungen nur einreichen, wenn das Urlaubsland ein Sozialabkommen mit Deutschland unterhält. Dann erstatten die Kassen die in Deutschland üblichen Regelsätze – oft allerdings deutlich zu wenig, um die tatsächlichen Behandlungskosten im Urlaubsland aufzufangen!
Für Arztrechnungen aus den USA und Kanada hingegen müssen betroffene Urlauber zur Gänze selbst aufkommen: Denn mit beiden Ländern gibt es kein Sozialabkommen! Eine private Reisekrankenversicherung schließt die Versorgungslücke und bietet Schutz vor teuren Überraschungen. Neben den Ausgaben für einen möglichen Krankenrücktransport übernimmt eine gute Auslandskrankenversicherung auch die Kosten von ambulanten und stationären ärztlichen Behandlungen und Operationen, ärztlich verordneten Arzneimitteln, Röntgendiagnostik und schmerzstillenden Zahnbehandlungen. Gute Versicherer stehen Betroffenen außerdem mit einer rund um die Uhr besetzten Notrufzentrale mit Rat und Tat zur Seite.
Quelle: dpp