Wenn ein Brustkrebs metastasiert, dann sind in etwa zwei von drei Fällen die Knochen betroffen. Solche Metastasen können sehr schmerzhaft sein und zu Knochenbrüchen führen. In diesen Fällen werden der Patientin häufig Bisphosphonate oder ein spezieller Antikörper, Denosumab verordnet, die den Knochenabbau aufhalten und die Knochen stabilisieren. Diese Arzneimittel schützen die Knochen auch vor Substanzverlusten, die eine Antihormontherapie hervorrufen kann, und die in eine Osteoporose münden können. Aber es gilt, Nebenwirkungen zu verhindern.
Bei einer von hundert Patientinnen allerdings entwickelt sich im Lauf der Therapie ein Umbau der Kieferknochen, der bis zum Absterben des Gewebes führen kann (Knochen = Osteon, Absterben des Gewebes = Nekrose; die Krankheit heißt Kiefer-Osteonekrose). Die Ursachen für diese schwere Nebenwirkung sind derzeit noch weitgehend unbekannt. Bisphosphonate ebenso wie der monoklonale Antikörper Denosumab beeinflussen den natürlichen Umbau von Knochengewebe und verzögern den Abbau älterer Knochenstrukturen. Möglicherweise verzögern sie auch den Abbau von geschädigtem und entzündetem Gewebe; dies aber gehört zu jedem normalen Heilungsprozess und ist bei allen Entzündungen, Verletzungen ebenso wie nach jedem zahnärztlichen Eingriff notwendig. Dieser Zusammenhang könnte erklären, warum es unter einer Behandlung mit Bisphosphonaten und Denosumab zu schlecht heilende Entzündungen und Absterben des Knochengewebes im Mund kommen kann. Die Nekrose trifft vor allem Patientinnen mit schlechtem Zahnstatus und nach größeren zahnärztlichen Eingriffen. Die ersten Symptome sind Schmerzen, umschriebene Schwellungen in Kiefer und Zahnfleisch, eitriger Ausfluss und nicht heilende Wunden. Später kann sogar der Knochen freiliegen. Der Prozess kann nur zum Stillstand kommen und abheilen, wenn die Arzneimittel abgesetzt werden. Aus diesem Grund empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie, dass vor Beginn einer Bisphosphonat- oder Denosumab-Therapie möglichst eine vollständige Zahnsanierung durchgeführt werden sollte. Alle Paradontose-Herde sollten versorgt und ausgeheilt sein, Prothesen dürfen keine Druckstellen verursachen. Zusätzlich sollte mit dem behandelnden Zahnarzt abgesprochen werden, ob Zähne mit unklarer „Überlebenschance“ vor einer Behandlung extrahiert werden sollten.
Während der knochenschützenden Therapie mit Bisphosphonaten oder Denosumab sollten Patientinnen eine sehr gute Mundhygiene einhalten und regelmäßig alle sechs Monate zum Zahnarzt gehen. Entzündungen im Mundbereich sollten sorgfältig vermieden werden. Wenn zahnärztliche Operationen notwendig werden, so muss die Zahnärztin bzw. der Zahnarzt über die Therapie informiert werden. Solche Operationen sollten nur von erfahrenen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden, die z.B. eine Ausbildung für Mund-Kiefer-Gesichts-Chirurgie oder Oralchirurgie haben, und die mit dem Krankheitsbild vertraut sind, um die ersten Symptome frühzeitig zu erkennen. Die Arzneimittelgabe sollte bis zum vollständigen Ausheilen unterbrochen werden. Zusätzlich haben aktuelle Untersuchungen gezeigt, dass Kiefernekrosen noch seltener auftreten, wenn man bereits vor der Operation mit der Gabe von Antibiotika beginnt. Dabei muss sich natürlich der Zahnarzt mit der Ärztin bzw. dem Arzt, der die Krebsbehandlung durchführt, sorgfältig absprechen.
Durch diese Maßnahmen kann das Risiko, eine Nekrose der Kieferknochen zu erleiden, um bis zu 80 % gesenkt werden.
Text: Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe
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