In der aktuellen Diskussion um den Verkauf von Arztterminen positioniert sich die Ärztekammer Westfalen-Lippe deutlich. Laut Verbraucherzentrale NRW berichten Patienten den Verbraucherschützern, dass ihnen kurzfristige Arzttermine angeboten wurden, wenn sie bereit seien, dafür zu zahlen.
Kammerpräsident Dr. Theodor Windhorst erklärt dazu: „Die Verbraucherzentralen sind der falsche Ansprechpartner in Gesundheitsfragen. Wenn es solche Angebote von Ärzten gibt, sollen die betroffenen Patienten sich bei der Ärztekammer melden, die sich dann um die Vorwürfe kümmert. Frühe Arzttermine gegen Geld sind unerlaubte Zuwendungen, stellen somit einen Verstoß gegen den Grundsatz der gewissenhaften Berufsausübung dar und werden durch die Ärztekammer sanktioniert. Das ist in der ärztlichen Berufsordnung klar geregelt. Die Patienten können auch sicher sein, dass es in solchen Fällen keine innerärztlichen Streicheleinheiten gibt. Nur so können wir einer generellen Ärzte-Schelte entgegentreten, denn die allermeisten Ärztinnen und Ärzte arbeiten gewissenhaft und nach den Regeln der ärztlichen Kunst.“
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