Eine Verkehrsbehörde darf einem Autofahrer, der dialysepflichtig und außerdem schwer herzkrank ist, die Fahrerlaubnis sofort entziehen, ohne das gerichtliche Verfahren abzuwarten. Das öffentliche Interesse an der Sicherheit des Straßenverkehrs überwiegt nach der entsprechenden fachärztlichen Einschätzung in einem solchen Fall „das private Interesse an der vorläufigen Beibehaltung der Fahrerlaubnis“ (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, den 16 B 1229/12).
Quelle/Autoren: dpp (Deutscher Presse Pool), Wolfgang Büser/ dpp-AutoReporter