Im Jahr 2014 haben die öffentlichen Apotheken zwölf Millionen Rezepturen für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hergestellt. Das ermittelte das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut durch die Auswertung von Verordnungen.
Der Großteil der maßgefertigten Medikamente entfiel 2014 auf so genannte allgemeine Rezepturen (7,5 Mio. Arzneimittel), z.B. Kapseln oder Salben. Jede Apotheke kann solche allgemeinen Rezepturen herstellen. Davon abgegrenzt werden so genannte Spezialrezepturen, z.B. für die Heroinersatz- oder Krebstherapie sowie die parenterale (unter Umgehung des Darms) Ernährung. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der tatsächlich hergestellten Rezepturen über den erfassten Werten liegt.
Die Anforderungen an die Herstellung von Rezepturarzneimitteln sind in den letzten Jahren gestiegen. So ist seit 2012 u.a. vorgeschrieben, dass der Apotheker bei jeder einzelnen Rezeptur die Plausibilität der Verordnung überprüfen und dokumentieren muss.
Text: Christian Kreuzberg
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