Hilfe für Patienten bei vermuteten Behandlungsfehlern

 Behandlungsfehler können passieren – Klärung ist nicht immer einfach.

Behandlungsfehler können passieren – Klärung ist nicht immer einfach.

AOK-Kompetenzcenter Medizin half rund 7.300 Patienten bei vermuteten Behandlungsfehlern

Siegen. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) legte kürzlich aktuelle Zahlen zu Behandlungsfehlern aus dem Jahr 2014 vor. Auch die Ärztekammern bestätigen aktuell Behandlungsfehler und der 16. Deutsche Medizinrechtstag im September in Berlin wird sich schwerpunktmäßig diesem Thema widmen. Denn immer wieder kommt es zu Fehlern in der ärztlichen Behandlung, die grundsätzlich vermeidbar gewesen wären. Dazu zählt zum Beispiel das Zurücklassen von Kompressen, Tupfern und weiteren Utensilien aus dem Operationssaal im Körper des Kranken. Aber auch Verbrennungen, Entzündungen in Gelenken nach Injektionen, Thrombosen oder Bauchfellentzündungen nach operativen Eingriffen im Bauchraum können Behandlungsfehler sein. Deshalb nimmt sich die AOK NORDWEST schon seit vielen Jahren dieser Problematik an. So belegt eine aktuelle Umfrage, dass die Mehrheit der Menschen, und zwar 77 Prozent, in Westfalen-Lippe von ihrer gesetzlichen Krankenkasse professionelle Unterstützung erwartet, wenn sie einen ärztlichen Behandlungsfehler vermuten. Insgesamt 76 Prozent erwarten Hilfe durch kasseneigene Juristen und Ärzte und sogar 84 Prozent halten es für eine „gute oder sehr gute Idee“, wenn die Kasse deshalb sogar einen Prozess führt. „Das zeigt eindrucksvoll, dass sich die Menschen eine kompetente Hilfe ihrer Krankenkasse bei der Aufklärung von Behandlungsfehlern wünschen. Diese Hilfe geben wir unseren Versicherten mit einer fachkundigen Beratung durch unsere Experten im AOK-Kompetenzcenter Medizin. „Damit stärken wir die Rechte der Patienten und unterstützen unsere Versicherten“, erklärte jetzt Dirk Schneider, Regionaldirektor der AOK in Siegen, dazu.

Rund 7.300 AOK-Versicherte waren es in Westfalen-Lippe, die seit Beginn des speziellen Behandlungsfehlermanagements im Jahre 2001 das in dieser Form bundesweit einmalige Serviceangebot nutzten. Das zehnköpfige Team im AOK-Kompetenzcenter „Medizin“ um Priv.-Doz. Dr. med. habil. Holger Thomsen stand den Betroffenen und deren Angehörigen mit fachkundiger Beratung und praktischer Hilfe zur Seite. In diesen Jahren wurden rund 1.500 vermutete Behandlungsfehler bestätigt und weiterverfolgt.

Dabei haben wir gerichtlich oder im Vergleich mit Haftpflichtversicherern bisher insgesamt 11,9 Millionen Euro erfolgreich durchgesetzt“, so PD Dr. Thomsen.

Allerdings wird in rund 80 Prozent der Fälle kein beweisbarer Medizinschaden festgestellt oder es handelt sich um unberechtigte Vorwürfe der Patienten. Hier unterstützt die AOK bei Bedarf dann die Ärzte und sonstigen Behandler beim Aufklärungsgespräch mit dem Patienten. In den verbleibenden 20 Prozent ergeben sich allerdings weitere Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler. „In diesen Fällen koordinieren wir zum Beispiel externe Gutachten und bewerten diese, fertigen selbst welche an und stellen diese den Versicherten kostenlos zur Verfügung“, so der AOK-Experte.

Wenn Vergleichsverhandlungen der AOK mit den Haftpflichtversicherern scheitern, wird auch der Klageweg beschritten. AOK-Chef Schneider: „Dabei dürfen wir allerdings lediglich AOK-Ansprüche geltend machen. Gerne können unsere Versicherten auf die Beweislage im Regressprozess zurückgreifen und auf diesem Wege ihr Prozesskostenrisiko bei der Durchsetzung eigener Forderungen wie Schadenersatz oder Schmerzensgeld minimieren“, so Schneider weiter. Anfallende Anwalts- oder Prozesskosten für Versicherte dürfen allerdings nicht übernommen werden. Mit diesem besonderen Angebot hat die AOK NORDWEST im bundesweiten Vergleich im Verbrauchermagazin ÖKO-TEST (Ausgabe 10/2014) von 44 getesteten Krankenkassen den ersten Platz belegt.

Vor allem in den operativen Fachrichtungen wie Chirurgie, Orthopädie oder Gynäkologie wird häufig der Vorwurf eines Behandlungsfehlers erhoben. Hier sind mögliche Fehler für die Versi-cherten eher ersichtlich. Doch häufig entstehen Medizinschäden nur deshalb, weil auf eine ohne Verschulden eingetretene Komplikation nicht richtig oder nicht rechtzeitig reagiert wird. In diesem Zusammenhang kritisiert die AOK die oft mangelhafte Kommunikation bei Behandlungsfehlervorwürfen zwischen Ärzten und ihren Patienten. „Um zur Klärung des Sachverhalts beizutragen, meiden die betroffenen Mediziner leider häufig den Dialog mit dem Patienten. Hier wäre eine konstruktive Zusammenarbeit der beteiligten Parteien von Vorteil“, so PD Dr. Thomsen.

AOK-Regionaldirektor Dirk Schneider möchte die Rechte der Patienten stärken und die Versicherten unterstützen.
AOK-Regionaldirektor Dirk Schneider möchte die Rechte der Patienten stärken und die Versicherten unterstützen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle/Fotos: AOK

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