Erst Achtjährige lernen Gefahren im Straßenverkehr erkennen
Der Einstieg in den Straßenverkehr ist für Kinder mit zahlreichen Gefahren verbunden. Jüngere Kinder verfügen weder über die körperlichen Voraussetzungen noch die Erfahrung, sich sicher im Straßenverkehr zu bewegen. Aber auch ältere Kinder können komplexe Situationen noch nicht erkennen oder umsichtig auf sie reagieren. Der ADAC empfiehlt daher, radelnde Kinder erst nach der schulischen Radfahrausbildung in der 3. oder 4. Klasse am Straßenverkehr teilnehmen zu lassen und erlernte Verhaltensregeln immer wieder in der Praxis zu überprüfen. Ein verkehrssicheres Fahrrad und ein Helm sind dabei unabdingbar.
Das statistische Bundesamt hat ermittelt, dass 2013 ein Drittel aller verunglückten Radler der Altersgruppe bis neun Jahre angehörte, bei der Gruppe der 10- bis 14-Jährigen war es sogar fast die Hälfte, die mit dem Fahrrad einen Unfall hatte. Hauptgründe dafür sind das bei Kindern und Jugendlichen noch eingeschränkte Seh- und Hörvermögen. Auch fällt es ihnen schwer, Entfernungen und Geschwindigkeiten richtig einzuschätzen. Ihre Reaktionszeit ist zudem länger als bei Erwachsenen. Frühestens mit acht Jahren lernt ein Kind, mögliche Gefahren im Vorfeld zu erkennen. Erst jetzt ist es auch in der Lage, nicht nur die Fahrtrichtung, sondern auch das Umfeld im Blick zu haben. Bis zu diesem Alter müssen die jungen Verkehrsteilnehmer auch noch auf dem Gehweg fahren, bis zehn dürfen sie sowohl auf dem Gehweg als auch auf der Straße radeln, und erst danach müssen sie auf die Straße ausweichen.
Trainiert werden kann der sichere Umgang mit dem Fahrrad bei den ADAC Fahrradturnieren, die Schulen über die ADAC Regionalclubs bundesweit kostenlos buchen können. Auf einem Parcours können die Kinder spielerisch wichtige Fahrtechniken einüben, die sie im Straßenverkehr sicher beherrschen müssen.
Quelle/Foto: dpp