Änderungen Kreismitarbeiter stehen für Fragen zur Reform der Pflegeversicherung zur Verfügung Mit einem neuen Begutachtungssystem sollen die Fähigkeiten und Beeinträchtigungen von Pflegebedürftigen ab Januar 2017 besser als bisher erfasst werden. Das wirft für viele Betroffene Fragen auf. Wie funktioniert diese Überleitung? Gibt es einen Besitzstandsschutz? Werde ich mich besserstehen als zuvor? Muss ich einen neuen Antrag stellen, neu begutachtet werden? …
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