Ab 2021 gelten höhere Versicherungspflichtgrenzen Mit Beginn des neuen Jahres ändern sich die Versicherungspflichtgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Foto: AOK/hfr. Kreis Siegen-Wittgenstein. Für alle höher verdienenden Arbeitnehmer im Kreis Siegen-Wittgenstein ist der 1. Januar 2021 ein wichtiges Datum: Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) genannt, erhöht sich zu Beginn des neuen Jahres von 62.550 Euro auf 64.350 …
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