Fristverlängerung wegen Corona bis 30. September Pflegende Angehörige aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein können Geld für Hilfen im Alltag für die Jahre 2019 und 2020 coronabedingt bis zum 30. September abrufen. Foto: AOK/hfr. Ohne Hilfe haben pflegende Angehörige ihre Leistungsgrenze rasch erreicht. Die gute Nachricht: Während der Corona-Pandemie können Angehörige ambulant pflegebedürftiger Personen jetzt bis zum 30. September Entlastungsleistungen der Pflegeversicherung …
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