AOK zum Schulstart: Gutes Sehen ist unerlässlich für Kinder

Jedes elfte Grundschulkind im Kreis Siegen-Wittgenstein trägt eine Brille

Sehfehler bei Kindern bleiben oft lange unentdeckt. Werden Sehprobleme nicht behandelt, kann die kindliche Entwicklung erheblich gehemmt werden. Foto. AOK/colourbox/hfr.

Im Kreis Siegen-Wittgenstein trägt ungefähr jedes elfte Grundschulkind eine Brille. Das zeigt eine aktuelle Auswertung der AOK NordWest. Danach bekamen 9,2 Prozent der Kinder im Alter von sechs bis zehn Jahren im vergangenen Jahr eine Brille verordnet. Bei Kindergartenkindern im Alter zwischen drei und fünf Jahren waren es im letzten Jahr 7,7 Prozent. Sehprobleme bei Kindern bleiben aber oft unbemerkt, da schlechtes Sehen keine Schmerzen verursacht. Besonders zum Schulstart ist es daher wichtig, auf die Sehfähigkeit der Kinder zu achten und rechtzeitig zu handeln. „Oft sind es Verhaltensauffälligkeiten im Alltag, die auf Sehprobleme hinweisen. Dann sollten Eltern mit ihrem Kind unbedingt einen Augenarzt aufsuchen. Unbehandelte Sehprobleme können die kindliche Entwicklung stark beeinträchtigen. Wichtig ist auch, die Vorsorgeuntersuchungen bei der Kinderärztin oder dem Kinderarzt wahrzunehmen“, rät AOK-Serviceregionsleiter Dirk Schneider.

Sehschwäche erkennen

Anzeichen für Sehprobleme bei Kindern können Klagen über Kopfschmerzen, Augenbrennen oder vermehrtes Zwinkern oder Blinzeln sein. Auch Kinder, die sich ständig die Augen reiben, ihren Kopf schief halten, einen geringen Abstand zu Buch, Bildschirm oder Fernsehen halten, können eine Sehschwäche haben. Weitere Warnhinweise können sein, wenn Kinder häufig stolpern, generelle Balancestörungen aufweisen oder zunehmende Schwierigkeiten bei Dämmerung oder Dunkelheit haben. Hornhauttrübungen und grau-weißliche Pupillen können ebenfalls auf eine Sehschwäche hinweisen. Ein erhöhtes Risiko für eine Fehlsichtigkeit liegt zum Beispiel vor bei Frühgeburten, Kindern mit Entwicklungsrückstand, Geschwistern oder Kindern von Schielern oder stark Fehlsichtigen sowie bei Kindern aus Familien mit bekannten erblichen Augenerkrankungen.

Augenuntersuchungen bei der Kinderärztin oder dem Kinderarzt

Im Rahmen der gesetzlich empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen bei der Kinderärztin oder dem Kinderarzt, die vom dritten Lebenstag bis kurz vor Schulbeginn durchgeführt werden, steht bei der Untersuchung (U9) kurz vor Schulbeginn auch der Sehsinn des Kindes im Fokus und damit die Früherkennung einer Fehlsichtigkeit. Diese Untersuchungen zahlen die gesetzlichen Krankenkassen für ihre Versicherten.

Quelle/Foto: AOK NordWest

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