Heute hat das EuG die Klage abgewiesen. Deutschland muss nun die Grenzwerte für Antimon, Arsen und Quecksilber für Spielzeug übernehmen, die schon jetzt EU-weit gelten. Für Flüssigkeiten wie Seifenblasen und Pulvriges wie Kreiden bedeutet das eine Verschärfung. Für abschabbare feste Materialien wie Lacke, Holz, Plastik oder Metall waren die bisherigen deutschen Grenzwerte hingegen strenger. In allen Spielzeugen aus festen Materialien, und das ist der überwiegende Teil, sind nun höhere Schwermetallwerte erlaubt. Substanzen wir Arsen können bei Krebserkrankungen eine Rolle spielen, außerdem reichern sich Schwermetalle in inneren Organen an, bleiben also langfristig im Körper.
„Das ist für den Verbraucher in Deutschland eine unglückliche Entscheidung“, sagt Dr. Holger Brackemann, Bereichsleiter Untersuchungen der Stiftung Warentest. „Denn jetzt müssen hierzulande die Grenzwerte umgesetzt werden, die für ganz Europa vor fünf Jahren beschlossen worden sind. Diese bilden den heutigen Stand der Spielzeugsicherheit nicht mehr ab. Die Hersteller sind schon weiter.“ Dass auch die strengeren deutschen Grenzwerte einhaltbar sind, zeigen die Spielwaren-Tests der Stiftung der vergangenen Jahre. Ein großer Teil der Produkte schaffte sie problemlos. Brackemann sieht jetzt die Industrie in der Pflicht: „Ich hoffe, dass die Anbieter und die deutsche Wirtschaft jetzt auf freiwilliger Basis an dem alten, strengeren Standard festhalten und das auch dem Verbraucher entsprechend mitteilen.“
Das Urteil aus Luxemburg ist noch nicht rechtskräftig. Die Bundesregierung kann es vor der nächsten Instanz, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), anfechten. Bei Blei gelten vorerst weiter die deutschen Vorgaben, weil das Gericht Fehler in der Begründung der Kommission erkannt hat. Hier muss die EU-Kommission deshalb neu entscheiden.
Quelle: dpp