Empfehlung
Das Leben nach der Implantation eines Herzschrittmachers beziehungsweise Defibrillators dürfte sich nach abgeschlossener Heilung der Wunde und bei korrekter Einstellung des Gerätes wenig von dem Leben vor dem Eingriff unterscheiden. Dessen Ziel besteht insbesondere bei Herzschrittmacherimplantationen darin, dass sich die Patienten danach besser fühlen und ihr Herz wieder im Takt schlägt. Für Patienten mit einem implantierten Defibrillator erhöht sich zusätzlich die Sicherheit, da gefährliche Herzrhythmusstörungen (Kammerflimmern, Kammertachykardie) durch das Gerät nun direkt erkannt und behandelt werden.
So sollte sich der Patient wieder, innerhalb seines individuellen Potenzials, seinen Alltag normal bestreiten können.
Dies beinhaltet eine „normale“ Gestaltung der Freizeit, Reisen (mit PKW, Motorrad, ICE, Schiff oder Flugzeug), Weiterführung von Hobbys und ein normales Sexualleben. Duschen, baden und schwimmen ist ebenfalls nach vollendeter Wundheilung wieder wie früher möglich. Auch bestehen keine Einwände gegen den Gang ins Solarium, Dampfbad oder Sauna, soweit dem entsprechende Grunderkrankungen nicht widersprechen.
Wann sollte man zum Arzt gehen?
Grundsätzlich muss die Funktion und Programmierung eines implantierten Herzschrittmachers oder Defibrillators regelmäßig von einem Kardiologen geprüft werden. Hierbei werden u.a. die Sondenfunktion, der Batteriestand und der Fehlerspeicher mit einem speziellen Programmiergerät ausgewertet. Die Abstände zwischen den einzelnen Kontrolluntersuchungen hängen vom eingesetzten Aggregat und der Grunderkrankung ab. In der Regel ergeben sich Kontrollen in halbjährlichen oder jährlichen Intervallen.
Unabhängig von diesen Kontrollterminen sollten Sie direkt Ihren Kardiologen aufsuchen, wenn:
- Sie ungewöhnliches Herzklopfen oder ein Herzrasen ohne (!)) körperliche Anstrengung bemerken.
- Ihnen ohne erkennbaren Grund schwindelig wird, Sie das Gleichgewicht verlieren oder Umkippen (Synkope).
- Ihr Puls langsamer ist als gewöhnlich.
- Ihr Defibrillator einen Schock abgibt.
- Die Implantationsstelle heiß oder gerötet ist, schmerzt oder sich sogar Flüssigkeit wie Eiter entleert.
- Sie Konturen des Geräts oder der Sonden unmittelbar unter der Haut erkennen beziehungsweise fühlen können und eine Perforation durch die Haut droht.
Was sollten Träger eines Herzschrittmachers bzw. eines Defibrillators beachten?
Die aktuell implantierten Herzschrittmacher und Defibrillatoren sind mit Einzug der Mikroelektronik in den letzten Jahren deutlich kompakter und erheblich leistungsfähiger geworden.
Dennoch können elektronische Schaltungen grundsätzlich durch starke Festmagneten oder elektromagnetische Felder gestört werden. Nahezu jeder kennt das Szenario, bei dem man einen starken Magneten auf einen Computer oder neben einen Fernseher legt. Durch den Einfluss des Magneten kommt es zu Fehlfunktionen oder Zerstörung der Geräte. Entfernt man anschließend den Magneten so funktionieren diese wieder einwandfrei. Gleiches gilt für implantierte Herzschrittmacher und Defibrillatoren. Sie sind zwar mittels unterschiedlicher Maßnahmen gut gegen eine potenzielle Beeinflussung oder Störung von außen geschützt, allerdings kann es trotzdem – in seltenen Ausnahmefällen – zu Störungen der Gerätefunktion kommen.
Da es nicht möglich ist, Ihnen alle hergestellten elektrischen Geräte aufzuzählen, möchten wir hier anhand von Fallbeispielen eine Orientierung geben, wie man im Alltag mögliche Störungen erkennen und vermeiden kann.
Als unbedenklich sind folgende Geräte anzusehen:
- Drahtgebundene sowie schnurlose Telefone
- Fernseh-, Rundfunk- und Videogeräte (Vorsicht bei Fernsehgeräten mit Röhrenbildschirm! Sie beinhalten eine Entmagnetisierungsspule, die für einen kurzen Moment aktiv ist, wenn der Netzschalter aktiviert wird. In diesem Moment entsteht ein größeres elektrisches Feld, welches einen Schrittmacher beziehungsweise Defibrillator zu stören vermag.)
- Hifi-Anlagen, Infrarotkopfhörer
- Computer und Computerspiele
- Kopierer, Faxgeräte
- Waschmaschinen, -trockner, Geschirrspüler, Elektroherde,
- Induktionsherde (Bitte auf Informationen für Herzschrittmacherträger achten)
- Mikrowellen (Nicht über das laufende Gerät beugen)
- Haartrockner, Lockenstab, Rasierer
- Mixer, Toaster, Elektromesser, elektrische Dosenöffner
Von folgenden Geräten sollten sich Träger von Herzschrittmachern eine halbe bis eine Armlänge fernhalten:
- Lötkolben, Entmagnetisierungsgeräte, Geräte mit Elektromotoren
- Funksprechgeräte (15-20 cm)
- Elektrowerkzeuge (Bohrmaschinen, Tischsägen)
- Verbrennungsmotoren mit Zündkerzen (Rasenmäher usw.)
- elektrische Gartengeräte (Heckenschere usw.)
- elektrische Decken und Heizkissen
- Lautsprecher (Stereoanlagen usw.)
- Antennen von Amateur- und CB-Funkanlagen
- Fernsteuerungen (Modellflugzeuge etc.)
Fernhalten sollten sich Träger von Herzschrittmachern insbesondere von Störquellen in Sicherheitsbereichen, die in der Regel mit speziellen Warnschildern gekennzeichnen sind.
Hierzu zählen:
- Lichtbogen- und Widerstandsschweißgeräte. Lediglich autogene Schweißgeräte, d.h. Schweißgeräte, die ausschließlich mit Gasen betrieben werden, sind völlig harmlos.
- Induktionsöfen oder elektrische Heizanlagen zur Verformung von Kunststoffen.
- elektrische Öfen zur Stahlerzeugung.
- große Generatoren, Kraftwerke, elektrische Umspannwerke.
- Rundfunksender.
Patienten mit Herzschrittmachern sollten sicherheitshalber keine Reparaturarbeiten an/mit elektrischen oder gasbetriebenen Werkzeugen oder Geräten durchführen. Insbesondere sollten keine Phasenprüfer-Schraubenzieher benutzt werden. Denn hierbei wird die Wechselspannung über Ihren Körper geerdet und ein implantierter Defibrillator wertet dies als Kammerflimmern ein Schock wird appliziert. Sollten sind Sie sich bei einem bestimmten Gerät unsicher ein, so gucken Sie zunächst in die Gebrauchsanweisung. Wenn Sie hier keine befriedigende Antwort erhalten, wenden Sie sich direkt an den Hersteller. Weiterhin können Sie gezielt Ihren Kardiologen oder den Hersteller Ihres Herzschrittmachers oder Defibrillators befragen.
Hotlines, Internet- und postalische Adressen der Schrittmacher- und Defibrillatorhersteller finden Sie in Ihren Unterlagen oder erhalten Sie ebenfalls beim Kardiologen. Beim Einsatz beruflich relevanter Geräte muss Ihnen der Hersteller eine Auskunft konform den berufsgenossenschaftlichen Richtlinien mit eventuellen Schutzempfehlungen geben. Die Realisierung dieser Schutzmaßnahme(n) erfolgt durch Ihren Arbeitgeber.
Verhalten bei Verdacht auf eine mögliche Störung:
Sollten Sie in einer Alltagssituation Anzeichen für eine mögliche Störung verspüren wie z.B. Herzklopfen, Herzstolpern oder Schwindelgefühle, dann sollten Sie sich von der möglichen Störquelle sofort entfernen oder das betreffende Gerät ausschalten. Ihr implantiertes Aggregat wird dann wieder normal arbeiten. Wenn möglich informieren Sie sich mittels des Gerätehandbuchs über potenzielle Warnungen oder Angaben für Herzschrittmacher- und Defibrillatorträger.
Besondere Vorsicht sollten Sie beim Umgang mit folgenden Geräten beziehungsweise in folgenden Situationen walten lassen und die angegebenen Verhaltensempfehlung berücksichtigen:
Autofahren
Patienten, die einen Herzschrittmacher implantiert bekommen haben, können, wenn Sie sich wieder fit fühlen, Autofahren. Etwas anders verhält es sich für Patienten mit einem Defibrillator. Hier können Einschränkungen der Fahrtauglichkeit wegen der bestehenden Grunderkrankung bestehen (unabhängig vom implantierten Defibrillator). Patienten, die einen Defibrillator aufgrund einer lebensbedrohlichen Herzrhythmusstörung eventuell nach einer erfolgreichen Wiederbelebung erhalten haben, gelten in der Regel für bis zu sechs Monate als fahrunfähig. Wenn Sie demgegenüber einen Defibrillator zur Primärprophylaxe erhalten haben, können Sie sofort nach der Wundheilung wieder hinters Steuer. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kardiologen über Ihre persönliche Fahrtauglichkeit. Auch als Träger eines Herzschrittmacher- bzw. Defibrillatorsystems müssen Sie sich beim Autofahren angurten. Es besteht keine ernsthafte Gefahr, dass der Anschnallgurt bei einem Unfall das Aggregat beschädigt, aber es besteht eine große Gefahr, dass Sie sich unangeschnallt bei einem Unfall schwer verletzen. Daher erhalten Sie keine Bescheinigung, die Sie von der allgemeinen Gurtpflicht befreit.
Weiterhin wird empfohlen, sich nicht mit dem Oberkörper über einen laufenden Motor zu beugen. Die elektrische Zündung des Motors vermag eine Gefahrenquelle für Herzschrittmacher- und Defibrillatorträger darzustellen.
Diebstahlsicherungsanlagen
Mittlerweile sind an den Ausgängen vieler Warenhäuser und Bibliotheken spezielle Sicherungsanlagen gegen Diebstahl montiert. Regelmäßig beeinflussen sie Ihren Herzschrittmacher oder Defibrillator nicht. Zu Ihrer Sicherheit sollten Sie jedoch diesen Bereich zügig durchschreiten und kein ausgedehnten Plausch mit Bekannten genau zwischen diesen Platten halten. Gehen Sie zu diesem Zweck einige Schritte weiter.
Einfluss von Festmagneten
Sollten Sie einen Magneten auf Ihren implantierten Herzschrittmacher beziehungsweise Defibrillator legen, so hat dies je nach Fabrikat unterschiedliche Auswirkungen. Ein Magnet schaltet beim Auflegen einen speziellen Magnetschalter ein. Daraufhin schaltet ein Herzschrittmacher beispielsweise auf eine feste Stimulationsfrequenz oder aber auf einen Reizschwellentest um.
Beim Reizschwellentest kann es z.T. zu einem erheblichen Abfall der Herzfrequenz kommen. Implantierte Defibrillatoren werden je nach Fabrikat durch die Auflage eines Magneten zeitweise oder selten sogar dauerhaft abgeschaltet. Sollte ein Defibrillator Ihnen ungerechtfertigte Schocks applizieren, so können Sie dies durch die Auflage eines Magneten unterbinden.
Bitte erkundigen Sie sich jedoch vorher bei Ihrem Kardiologen über die individuell programmierten Funktionen Ihres Geräts. Ohne genaue Kenntnis der Auswirkung sollten Sie einen Abstand von mindestens 20cm zu einem Magneten einhalten.
Elektrischer Schlag / Elektrozaun
Sicherlich haben Sie es schon erlebt, dass Sie einen elektrischen Schlag beim Berühren einer Türklinke verspürten. Eine solche elektrische Entladung ist für Ihr implantiertes Gerät harmlos. Anders verhält es sich bei elektrischen Weidezäunen. Wegen der erzeugten Hochspannung kann ein elektrischer Weidezaun Ihren Herzschrittmacher oder Defibrillator beeinflussen. Daher sollten Sie hier zu Ihrer eigenen Sicherheit einen Abstand von circa einem Meter einhalten.
Fernreisen
Sie sollten vor weiten und längeren Reisen mit Ihrem Hausarzt sprechen. So kann ggf. eine nötige Kontrolluntersuchung vorgezogen und Ihnen Informationen zu Kardiologen oder Kliniken in den Reiseländern gegeben werden. Unbedingt sollten Sie Ihren Herzschrittmacher- beziehungsweise Defibrillatorausweis bei sich tragen.
Medizinische Untersuchungen und Eingriffe/MRT
Vor jeder medizinischen Untersuchung sollten Sie stets das medizinische Personal und den behandelnden Arzt über ihr implantiertes Aggregat informieren. Zeigen Sie daher unaufgefordert Ihren Geräteausweis vor. Die meisten medizinischen Untersuchungen und Eingriffe haben keine Auswirkungen auf die Funktion Ihres Herzschrittmachers. MRT-Untersuchungen (Magnetresonanz-/Kernspintomographie) können allerdings nur in einigen Ausnahmefällen durchgeführt werden. Das starke Magnetfeld könnte das Gerät beeinflussen und sogar beschädigen. Nur eingeschränkt beziehungsweise nur unter besonderen Sicherheitsmaßnahmen können medizinische Verfahren wie Mikrowellenbehandlung, Diathermie und Kurzwellentherapie, HF-Chirurgie, Strahlentherapie und therapeutischer Ultraschall im Bereich des Geräts durchgeführt werden.
Mobiltelefone
Die Hersteller von Herzschrittmacher und Defibrillatoren sehen nur geringe Einschränkungen im Umgang mit Handys: Zwischen einem Handy und dem implantierten Schrittmacher bzw. Defibrillator sollte ein Abstand von etwa 10-15 cm eingehalten werden. Daher bitte nicht das Smartphone in der Brusttasche direkt vor der Aggregattasche transportieren. Weiterhin sollten Sie das Handy an das Ohr der anderen Körperseite zum Telefonieren halten.
Sicherheitsanlagen z.B. an Flughäfen
An den meisten Flughäfen werden besondere Metalldetektoren zum Aufspüren von Waffen und Sprengstoff eingesetzt. In der Regel haben diese Detektoren keinen Einfluss auf Ihren Herzschrittmacher oder Defibrillator. An manchen Flughäfen sind zur Vorsicht spezielle Warnsymbole angebracht. Bitte zeigen Sie im Bereich der Personenkontrolle Ihren Geräteausweis vor. Meist werden Sie dann nicht mit den üblichen Handmetalldetektoren untersucht und müssen nicht durch die Kontrollschleusen gehen. Eventuell müssen Sie sich allerdings einer Leibesvisitation durch Beamte stellen.
Sport
Bitte besprechen Sie sportliche Aktivitäten zuvor mit Ihrem Arzt. Sport ist regelmäßig zu empfehlen, doch ist von besonders belastenden Sportarten abzuraten. Insbesondere sind Sportarten kritisch zu betrachten, die in außergewöhnlicher Art und Weise die Arme und den Brustbereich beanspruchen, Schläge auf die Brust erfolgen oder weit ausholende Armbewegungen ausgeführt werden. Hierzu zählen Kraft- und Kampfsportarten aber auch Sportarten wie Tennis. Tauchen ist leider nur bis zu einer Tiefe von fünf Metern sorglos möglich, da mit zunehmender Wassertiefe der Wasserdruck steigt und sich dieser auf das Herzschrittmacher- bzw. Defibrillatorgehäuse überträgt. Demgegenüber können Sie weiterhin Fallschirmspringen. Hierbei nimmt der Umgebungsdruck mit zunehmender Höhe ab.
St. Marien-Krankenhaus Siegen, Kardiologie, bearbeitet von doqtor