Nach einem Unfall mit Personenschaden kommt es manchmal auf jede Sekunde an. Je schneller die Rettungskräfte zum Einsatzort kommen, desto größer ist die Überlebenschance der Unfallopfer. Die Anfahrt zum Unfallort wird den Rettungs- und Einsatzkräften jedoch immer wieder unnötig schwer gemacht, da vielen Autofahrern nicht bewusst ist, dass sie bei Stau eine Rettungsgasse für Polizei, Feuerwehr oder Notarzt bilden müssen. Eine aktuelle Umfrage unter den ADAC-Mitgliedern bestätigt dieses Defizit, denn nur gut die Hälfte der Befragten kennt die genaue Regelung. Der ADAC hat zusammengefasst, was Autofahrer beachten sollten.
Bereits bei stockendem Verkehr muss die Rettungsgasse gebildet werden. Daher ist es wichtig, ausreichend Abstand zum Vordermann zu halten. Wenn die Fahrzeuge bereits dicht auf dicht stehen, ist es meist nicht mehr möglich, den Einsatzfahrzeugen nach links und rechts auszuweichen.
Auf Autobahnen und Straßen mit mehreren Fahrstreifen je Richtung weichen die Fahrzeuge auf der linken Spur nach links aus. Wer auf dem mittleren oder rechten Fahrstreifen unterwegs ist, orientiert sich nach rechts. Auf vierspurigen Autobahnen in Deutschland ist die Rettungsgasse in der Mitte zu bilden.
Die Standspur ist nicht an allen Autobahnen durchgehend ausgebaut oder breit genug und da dort auch Pannenfahrzeuge stehen können, stellt sie keinen Ersatz für die Rettungsgasse dar.
Die Rettungsgasse muss solange aufrecht erhgalten werden, bis sich der Stau auflöst. Da auf die Polizei noch Notarzt, Feuerwehr oder Abschleppdienst folgen können.
Quelle: ADAC