AOK rät: Auch in Pandemiezeiten zur Prophylaxe
Die Zahnvorsorge im Rahmen der Individualprophylaxe wird bei Kindern und Jugendlichen im Kreis Siegen-Wittgenstein wieder mehr genutzt. Nachdem es zu Beginn der Corona-Pandemie in 2020 zu einem Rückgang bei der Inanspruchnahme kam, sind die Zahlen im vergangenen Jahr wieder angestiegen – ein Plus von 5,8 Prozent gegenüber 2020. Das ergab eine aktuelle Auswertung der AOK NordWest anlässlich des Tages der Zahngesundheit am 25. September.
Danach nahmen insgesamt 5.348 Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 17 Jahren die kostenfreien Untersuchungen in Anspruch. Das entspricht 53,3 Prozent aller AOK-versicherten Kinder und Jugendlichen in der Altersgruppe. „Viele Eltern haben zu Beginn der Pandemie offenbar aus Angst vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus auf einen Zahnarztbesuch ihrer Kinder verzichtet. Inzwischen wurde das Vor-Corona-Niveau fast wieder erreicht. Das ist eine positive Entwicklung, denn Vorsorge ist auch in Pandemiezeiten das A und O für gesunde Zähne“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Dirk Schneider.
Zum Tag der Zahngesundheit weist die AOK NordWest darauf hin, wie wichtig die kostenfreien Untersuchungen im Rahmen der Individualprophylaxe sind. Danach haben Kinder und Jugendliche im Alter zwischen sechs und 17 Jahren je Kalender-Halbjahr Anspruch auf die zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchung. Dabei erhebt der Zahnarzt oder die Zahnärztin den Mundhygienestatus und informiert Kinder und Eltern über Mundhygiene und Ernährung. Zusätzlich können die Zähne bei hoher Kariesneigung bis zu zweimal je Halbjahr mit speziellem Fluoridlack gehärtet werden. Da die großen Backenzähne mit ihren Rillen und Vertiefungen, den so genannten Fissuren, besonders kariesgefährdet sind, können die Fissuren entsprechend versiegelt werden. „Für gesunde Zähne ist es wichtig, dass Kinder und Jugendliche regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung zum Zahnarzt gehen. Das gilt auch in Pandemiezeiten. Die Zahnärzte halten hier entsprechende Hygienekonzepte vor“, so Schneider. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Prophylaxe ab dem sechsten Lebensjahr zweimal im Jahr. Auch die Fissurenversiegelung der bleibenden großen Backenzähne wird bis zum 18. Lebensjahr vollständig bezahlt.
Mehr Informationen dazu gibt es im Internet unter aok.de/nw in der Rubrik Leistungen & Service.